
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist viel einfacher, als Sie vielleicht denken.
Wenn Sie mit Ihrer jetzigen Hausverwaltung unzufrieden sind ist ein Wechsel zu Kelvia einfach. Das Gesetz WEG § 26 (3) besagt, dass der Verwalter jederzeit ohne Grund abberufen werden kann. Während der jährlichen oder sogar bei einer außerordentlichen Eigentümerversammlung kann ein neuer Hausverwalter bestellt werden. Dies geht auch nach Umlaufverfahren. Sehr gerne unterstützt Kelvia Sie kostenlos bei dem Bestellprozess.
Die folgenden Schritte führen Sie auf den Weg zu einer kompetenten und zuverlässigen Hausverwaltung:
Schritt 1- Angebot anfordern
Nutzen Sie unser "Angebot anfragen" Formular und wir finden gemeinsam ein passendes Angebot, das Ihren Bedürfnissen entspricht.
Schritt 2- Aktuelle Hausverwaltung abberufen, Kelvia bestellen
Ihre jetztige Hausverwaltung muss abberufen werden, was jederzeit möglich ist. Bei Ihrer jährlichen Eigentümerversammlung kann Kelvia dann bestellt werden. Anstatt auf die jährliche Eigentümerversammlung zu warten haben Sie auch die Möglichkeit bei einer außerordentlichen Versammlung noch schneller zu uns zu wechseln.
Schritt 3- Dokumentenübergabe und weitere Vorgehensweise
Sobald Kelvia bestellt und der Vertrag abgeschlossen wurde, passiert folgendes:
a. Übergabe von allen notwendigen Unterlagen an Kelvia, sodass wir alle wichtigen Prozesse für Ihre WEG vorbereiten können.
b. Jeder WEG Eigentümer sowie jeder Mieter bekommt einen persönlichen Kelvia-Ticket-Zugang und kann dann sofort mit unserer Unterstützung loslegen.
c. Ein Kelvia-Agent wird Ihnen zugeteilt und es findet die erste Besichtigung des Objektes statt. Diese und alle unsere weiteren Besichtigungen werden über unser Ticket-System im Voraus angekündigt und können gerne von den Eigentümern begleitet werden.
